Verbotene Zuggegenstände
· Lifestyle-Team
Die Zugbestimmungen können je nach Land und Zuganbieter unterschiedlich sein. Hier sind jedoch einige allgemeine Gegenstände, die im Allgemeinen nicht erlaubt sind:
1. Gefährliche Stoffe
- Sprengstoffe: Feuerwerkskörper, Leuchtraketen und andere explosive Stoffe.
- Brennbare Flüssigkeiten: Benzin, Feuerzeugbenzin und andere brennbare Substanzen.
- Giftige Substanzen: Chemikalien, die giftig oder ätzend sind.
2. Waffen
- Schusswaffen: Schusswaffen und Munition sind in der Regel verboten.
- Messer: Scharfe Gegenstände, einschließlich Messer mit Klingen, die eine bestimmte Länge überschreiten.
- Andere Waffen: Gegenstände, die als Waffen verwendet werden können, wie Schlagringe oder Schlagstöcke.
3. Große Gegenstände
- Übergroßes Gepäck: Gegenstände, die die vom Zugbetrieb festgelegten Größenbeschränkungen überschreiten.
- Fahrräder: In einigen Zügen gelten Einschränkungen für Fahrräder, sofern sie nicht ordnungsgemäß verstaut oder zusammengeklappt sind.
4. Tiere
- Haustiere: In vielen Zügen gelten besondere Regeln für das Reisen mit Haustieren. In manchen Zügen müssen sie in Transportboxen transportiert werden, in anderen sind sie möglicherweise überhaupt nicht erlaubt.
- Servicetiere: Servicetiere sind normalerweise erlaubt, Tiere zur emotionalen Unterstützung jedoch oft nicht.
5. Speisen und Getränke
- Alkohol: Einige Anbieter beschränken oder verbieten den Alkoholkonsum an Bord.
- Verderbliche Lebensmittel: Bestimmte verderbliche Lebensmittel können aufgrund möglicher Verschmutzungen oder Gerüche nicht mitgenommen werden.
6. Sonstige Gegenstände
- Illegale Substanzen: Drogen, die in der Gerichtsbarkeit illegal sind.
- Lebende Tiere: Mit Ausnahme von Servicetieren sind in den meisten Zügen keine lebenden Tiere erlaubt.
7. Fazit
Um eine reibungslose Reise zu gewährleisten, sollten Sie vor Reiseantritt die spezifischen Bestimmungen des von Ihnen genutzten Zugdienstes prüfen. Wenn Sie wissen, was Sie nicht mitnehmen dürfen, können Sie Probleme am Bahnhof vermeiden. Gute Reise, Lykkers!